Fachbeiträge zu Immobilien, Finanzierungen, Gesellschaftsrecht und Forderungsbeitreibung, kurz eingeordnet für Unternehmer, Investoren und Privatpersonen.
Zwei BGH-Urteile zeigen, wie folgenreich unwirksame Abnahmeklauseln sein können: Ohne wirksame Abnahme beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen nicht zu laufen.
Eine Bank muss eine auslaufende Finanzierung grundsätzlich nicht verlängern. Eine verweigerte Prolongation bedeutet aber nicht zwangsläufig das Ende des Projekts.
Die Finanzierung läuft aus, die Bank prüft eine Prolongation. Für Geschäftsführer beginnt damit eine Phase, in der Insolvenzreife laufend geprüft und dokumentiert werden muss.
Offene Forderungen belasten die Liquidität. Wann Verzug eintritt, welche Kosten der Schuldner tragen muss und wann Mahnverfahren oder Klage sinnvoll sind.