Rechnung gestellt, Zahlung bleibt aus: Wann sollten Unternehmen handeln?

Offene Forderungen belasten die Liquidität. Gerade bei größeren Aufträgen können ausbleibende Zahlungen schnell zum wirtschaftlichen Problem werden. Doch wie setzt man Forderungen rechtlich wirksam durch?

1. Ist eine Mahnung erforderlich?

Nach § 286 BGB tritt Zahlungsverzug grundsätzlich durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein. Eine Mahnung ist jedoch nicht immer notwendig, etwa wenn ein kalendermäßiger Zahlungstermin wirksam vereinbart wurde.

Bei Entgeltforderungen tritt Verzug außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.

2. Welche Kosten kann der Gläubiger verlangen?

Ist kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Verzugszins bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB), gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten der Rechtsverfolgung, also auch die Anwaltskosten. Im Geschäftsverkehr kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangt werden, die auf entsprechende Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist.

3. Mahnverfahren oder Klage?

Ist die Forderung unbestritten, ist das gerichtliche Mahnverfahren oft der schnellste und günstigste Weg. In Bayern ist dafür zentral das Amtsgericht Coburg zuständig. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, folgt der Vollstreckungsbescheid, mit dem vollstreckt werden kann.

Bei ernsthaft bestrittenen Ansprüchen ist dagegen häufig die unmittelbare Klage der zweckmäßigere Weg. Ein Mahnverfahren würde dort nur Zeit kosten, weil die Sache nach einem Widerspruch ohnehin vor Gericht geht.

4. Die Verjährung nicht aus dem Blick verlieren

Die meisten Forderungen verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Forderungen aus dem Jahr 2023 verjähren also mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Eine einfache Mahnung hemmt die Verjährung nicht, ein Mahnbescheid oder eine Klage dagegen schon.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Auftrag, Angebot oder Vertrag
  • Rechnung mit Zugangsnachweis
  • Lieferschein, Abnahmeprotokoll oder Leistungsnachweis
  • bisherige Mahnungen und Schriftverkehr

Fazit

Erfolgreiche Forderungsbeitreibung beginnt nicht beim Gerichtsvollzieher, sondern bei einer frühzeitigen, konsequenten und wirtschaftlich sinnvollen Strategie.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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