Vertragsrecht in Ottobrunn und München

Verträge prüfen, gestalten und durchsetzen

Ein Vertrag entscheidet darüber, wer welches Risiko trägt, lange bevor es Streit gibt. Ich prüfe und gestalte Verträge für Unternehmer, Handwerksbetriebe und Privatpersonen in Ottobrunn, im Landkreis München und darüber hinaus und vertrete Sie, wenn der Vertragspartner nicht leistet.

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Vor der Unterschrift

Damit Ihr Vertrag hält, was Sie sich davon versprechen.

  • Prüfung von Verträgen, die Ihnen vorgelegt werden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen
  • Werk-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
  • Rahmen-, Kooperations- und Vertriebsverträge
  • Haftungsbegrenzung, Zahlungsbedingungen und Sicherheiten

Wenn es Streit gibt

Wenn der Vertragspartner nicht oder schlecht leistet.

  • Ansprüche bei Mängeln und Verzug
  • Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Vergleichsverhandlungen
  • Vertretung vor Gericht

Aus der Praxis

Ich habe Vertragsverhandlungen von mittelständischen Unternehmen bis zu internationalen Industriekonzernen geführt, auch in Situationen ohne abschließende vertragliche Einigung. Für Unternehmer aus der Region prüfe ich ebenso einzelne Angebote, AGB oder Werkverträge.

Mehr zu meiner Erfahrung →

Häufige Fragen

Fragen zu Vertragsrecht

Was sollte ich vor der Unterschrift prüfen lassen?

Vor allem die Punkte, die im Streitfall entscheiden: Leistungsbeschreibung, Preise und Zahlungsbedingungen, Fristen, Haftung, Kündigung und Vertragsstrafen. Besonders genau sollten Sie hinsehen, wenn der Vertrag vom Vertragspartner stammt, langfristig bindet oder hohe Beträge betrifft.

Muss ein Vertrag schriftlich geschlossen werden?

Grundsätzlich nein, auch mündliche Verträge sind wirksam. Es gibt aber Ausnahmen: Grundstückskaufverträge und die Übertragung von GmbH-Anteilen müssen notariell beurkundet werden, Bürgschaften von Privatpersonen bedürfen der Schriftform. Unabhängig davon sollten wichtige Vereinbarungen immer schriftlich festgehalten werden, damit sie sich beweisen lassen.

Mein Auftragnehmer hat mangelhaft gearbeitet. Was kann ich tun?

Beim Werkvertrag müssen Sie dem Unternehmer in der Regel zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben und dafür eine angemessene Frist setzen. Verstreicht sie erfolglos, kommen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Dokumentieren Sie die Mängel und setzen Sie Fristen schriftlich.

Brauche ich als kleines Unternehmen eigene AGB?

Häufig ja. Mit eigenen AGB regeln Sie Zahlungsziele, Haftung, Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt einheitlich für alle Aufträge. Gegenüber Verbrauchern gelten dabei strengere gesetzliche Grenzen als im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Muster aus dem Internet passen oft nicht zum eigenen Geschäft.

Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Das Erstgespräch führen wir telefonisch, per Videocall oder bei Ihnen vor Ort. Ich sage Ihnen, wie ich helfen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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